Vielleicht solltest Du Dich zunächst mal mit den evtl. doch vorhandenen Auflagen beschäftigen und sicherstellen, dass ein "Auswandern" nicht zur Folge hat, dass Du Bewährungsauflagen nicht erfüllen kannst und die Bewährung nicht in Deiner Abwesenheit ausgesetzt wird.
Dann würde ich mich bei der Vertretung des Königreiches Thailand erkundigen, ob unter den gegebenen Voraussetzungen etwas gegen eine Einwanderung spricht.
Bei der Gelegenheit würde ich mir gleich die Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthalt nennen lassen.
Das Risiko, unter Umständen wegen nicht beachteter Auflagen aus Deiner Bewährungsstrafe, Mißachtung bestehender Formalien und Verstoß gegen irgend welche Gesetze oder Richtlinien gleich ausgewiesen oder im Zweifel in Thailand inhaftiert zu werden, wirst Du doch sicherlich nicht auf Dich nehmen wollen, oder?
Der recht sorglose Umgang mit Visa in Thailand bringt sehr viel mehr Leute in Schwierigkeiten, als gemeinhin bekannt ist. Dabei spreche ich von Festsetzung, Inhaftierung, Geldstrafen und Ausweisung. Letzteres natürlich um so unangenehmer, wenn man dann evtl. gleich noch einer Strafe im Heimatland entgegensähe, um die man sich irgendwann ganz am Anfang mal nicht mehr gekümmert hat, weil man davon ausging, dass man eh nicht zurückkommt.
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Thailand/Sicherheitshinweise.html#t5
Viel Glück!
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